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Widerrufsbelehrung ein Element des Verbraucherschutzes

Mai 20th, 2010 · Keine Kommentare

Die Widerrufsbelehrung ist ein Element des Verbraucherschutzes. Mit der Widerrufsbelehrung informiert der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht. Dies muss in Textform geschehen, d.h. die Widerrufsbelehrung kann per Fax, per Post, als e-Mail oder auch via Diskette gesendet werden. Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Widerrufsbelehrung Onlineshop nicht oder oder unvollständig vorgelegt wird. Mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist, bei Warenlieferungen jedoch nicht vor Eingang der Ware. Die regelmäßige Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss beträgt die Frist einen Monat. Sollten die Pflichtangaben fehlerhaft oder falsch sein, würde das Widerrufsrecht erst nach sechs Monaten erlöschen. Für den Fall dass der Vebraucher gar nicht über das Widerrufsrecht belehrt wurde, würde das Widerrufsrecht ohne Befristung weiter fortbestehen, dann könnte ein Verbraucher auch noch nach Jahren einen Vertragsschluss widerrufen.

Tags: Allgemein

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